Anmeldung und informationen für Ausstellende

Aufbau:

  • Der Aufbau erfolgt am Dienstag von 10 – 17 Uhr – sie gelangen sowohl über den Haupteingang oder den Bühneneingang (links um das Haus herum) in das STADEUM bzw. über die erkennbaren drei Eingänge ins Zelt.
  • Sie erhalten einen Ausstellerausweis als Aussteller. Jeder – auch Aufbauhelfer – benötigt diese Kennzeichnung, um sich im Haus/Zelt aufhalten zu dürfen. Ein Ausstellerausweis kostet 2,- € Pfand. Diese erhalten Sie bei Rückgabe nach der Messe wieder zurück. Bitte tragen Sie diese sichtbar.
  • Am Messetag können Sie ab 7 Uhr das STADEUM nur noch über den Bühneneingang bzw. das Zelt über die drei Eingänge betreten.
  • Bitte beachten Sie, dass ein Aufbau des Messestandes erst nach begleichen der Rechnung möglich ist!

Parken

  • Bitte beachten Sie für den Aufbautag und den Messetag: Der Parkplatz vor dem STADEUM gehört der Stadt Stade und ist kostenpflichtig. Leider genehmigt die Stadt für die Aussteller kein kostenloses Parken, sodass wir Ihnen keine kostenlosen Parktickets ausstellen dürfen. Die Tagesgebühr beträgt 2,- €.

Abbau:

  • Wir weisen noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass der Abbau erst nach Ende der Messe (ab 16 Uhr) gestattet ist. Bitte teilen Sie dies auch den Personen, die vor Ort am Stand sein werden, mit


Paragraph 9 der Ausstellungsbedingungen:

  • 9: Standabbau: Kein Stand darf vor Beendigung der Messe/Ausstellung ganz oder teilweise geräumt werden. Zuwiderhandelnde Aussteller müssen eine Vertragsstrafe in Höhe der halben Standmiete zahlen.

Vorträge:

  • Bringen Sie Ihre Präsentation bitte spätestens am Aufbautag mit oder senden ihn mir im Voraus per eMail zu, damit am Messetag alles reibungslos abläuft.  
  • Bitte halten Sie den Zeitplan für die Vorträge ein, um eine zeitliche Verschiebung zu vermeiden.

Catering:

  • Unser Catering ist am Aufbautag geschlossen.
  • Am Messetag wird der Tresen im STADEUM geöffnet sein (gegen Gebühr).

Hausordnung:

  • Bitte beachten Sie unsere Hausordnung. Vor allem das Bekleben der Halleneinrichtung bzw. des Zeltes mit Postern o.ä. ist nicht gestattet.